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   BGH, 31.05.1974 - V ZR 111/72   

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https://dejure.org/1974,996
BGH, 31.05.1974 - V ZR 111/72 (https://dejure.org/1974,996)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1974 - V ZR 111/72 (https://dejure.org/1974,996)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1974 - V ZR 111/72 (https://dejure.org/1974,996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Nachzahlung rückständiger Leibrentenbeträge aus einem Grundstückskaufvertrag - Wirksames Zustandekommen eines Vertrages - Beachtung der notariellen Form - Schuldrechtliche Übernahme einer Bierbezugspflicht als Vertragsbestandteil - Umfang des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313 S. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1975, 87
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 07.12.1921 - V 141/21

    Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften

    Auszug aus BGH, 31.05.1974 - V ZR 111/72
    Richtig ist, daß bei Grundstücksveräußerungen der gesamte schuldrechtliche Vertrag dem Beurkundungszwang nach § 313 BGB unterliegt und daß deshalb alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das obligatorische Veräußerungsgeschäft zusammensetzt, insbesondere auch soweit sie die Gegenleistungen des Erwerbers betreffen, in die notarielle Vertragsurkunde aufzunehmen sind (RGZ 103, 295, 297; Urteile des erkennenden Senats LM BGB § 313 Nr. 3 und Nr. 33).
  • BGH, 19.03.1971 - V ZR 143/69

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Nichtigkeit

    Auszug aus BGH, 31.05.1974 - V ZR 111/72
    Stehen nämlich zwei an sich selbständige Vereinbarungen in einem Verhältnis gegenseitiger Abhängigkeit dergestalt, daß keines von ihnen nach den Vorstellungen der Vertragschließenden für sich allein gelten soll, sondern beide gemeinsam miteinander "stehen und fallen", so bilden sie im Sinne von § 139 BGB Teile eines Gesamtgeschäfts, und das wiederum hat zur Folge, daß die etwaige Formbedürftigkeit des einen von ihnen auch das andere ergreift (BGH LM BGB § 139 Nr. 46 = WM 1971, 618, 619).
  • BGH, 22.05.1970 - V ZR 130/67

    Grundstücksverkauf durch gesetzlichen Vertreter, der Miteigentümer zur Hälfte ist

    Auszug aus BGH, 31.05.1974 - V ZR 111/72
    Das Vertragswerk der Parteien so zu beurteilen, war ihm auch nicht dadurch verwehrt, daß die beiden Verträge in einer und derselben Urkunde zusammengefaßt sind und daß in solchen Fällen zunächst eine tatsächliche Vermutung für eine von den Vertragschließenden gewollte Einheitlichkeit des gesamten Geschäfts spricht (Urteil des Senats vom 22. Mai 1970, V ZR 130/67, NJW 1970, 1414, 1415; LM BGB § 313 Nr. 3; a.a.O. § 139 Nr. 34); denn diese Vermutung ist widerlegbar, und das Oberlandesgericht hat sie, wie der Zusammenhang seiner Urteilsbegründung ergibt, hier als widerlegt angesehen, ohne daß insoweit ein Rechtsfehler ersichtlich wäre.
  • BGH, 14.07.1961 - VIII ZR 57/60
    Auszug aus BGH, 31.05.1974 - V ZR 111/72
    In derartigen Fällen bestehe nicht notwendig ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Inventarkauf (unter Bezugnahme auf BGH LM BGB § 313 Nr. 21 = NJW 1961, 1764).
  • BGH, 29.01.2021 - V ZR 139/19

    Notarieller Grundstücksvertrag mit einer Gemeinde: Formwirksamkeit des Vertrages

    aa) Der Bundesgerichtshof hat allerdings wiederholt formuliert, dass an sich selbständige Vereinbarungen jedenfalls dann ein einheitliches Rechtsgeschäft darstellen, wenn sie nach den Vorstellungen der Beteiligten in einem solchen rechtlichen Zusammenhang stehen, dass sie nicht jeweils für sich allein gelten, sondern miteinander "stehen und fallen" sollen (vgl. etwa Senat, Urteil vom 31. Mai 1974 - V ZR 111/72, DNotZ 1975, 87, 89; Urteil vom 27. Oktober 1982 - V ZR 136/81, NJW 1983, 565; Urteil vom 16. Juli 2004 - V ZR 222/03, WM 2005, 991; BGH, Urteil vom 24. September 1987 - VII ZR 306/86, BGHZ 101, 393, 396; Urteil vom 9. Juli 1992 - IX ZR 209/91, NJW 1992, 3237, 3238; Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 246/08, BGHZ 186, 345 Rn. 8).
  • BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82

    Verpflichtung zur Abtretung eines Auflassungsanspruchs

    Bei Grundstücksgeschäften erstreckt sich der Beurkundungszwang auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zusammensetzt (BGHZ 63, 359, 361; 69, 266, 268; Senatsurteil vom 19. September 1980, V ZR 102/79, NJW 1981, 228, 229), wobei auch solche Vereinbarungen dem Formzwang unterliegen, die zwar für sich allein formfrei möglich wären, aber nach dem Willen der Vertragspartner so eng mit dem Grundstücksveräußerungsgeschäft zusammenhängen, daß sie nur mit diesem zusammen gelten sollen (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1974, V ZR 111/72, DNotZ 1975, 87, 89; vom 29. Februar 1980, V ZR 178/77 und vom 27. Oktober 1982, V ZR 136/81, NJW 1983, 565).

    Sind wie hier alle Abreden in einer und derselben Urkunde zusammengefaßt, so spricht eine tatsächliche Vermutung für die von den Vertragschließenden gewollte Einheitlichkeit des gesamten Geschäftes (Senatsurteil vom 31. Mai 1974 aaO; BGHZ 54, 71, 72) [BGH 22.05.1970 - V ZR 130/67].

  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 172/76

    Fabrikübernahme mit beweglichem und unbeweglichem Anlagevermögen -

    (RGZ 145, 245, 248) und der Bundesgerichtshof übernommen hat (BGH NJW 1961, 1764; WM 1974, 720 ff) ist festzuhalten.

    Trotz der Selbständigkeit der Einzelverträge ergreift der Formzwang das Gesamtgeschäft, wenn die Verträge - und das hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt - nach dem Willen der Parteien nur zusammen gelten sollen (BGH LM § 139 BGB Nr. 34, 46; BGH LM § 139 BGB Nr. 34, 46; BGH WM 74, 720, 721).

  • LG Bonn, 19.12.2003 - 10 O 387/01

    Leistungsstörungen im Softwarepflegevertrag

    Dies ist der Fall, wenn nach den Vorstellungen der Parteien die Vereinbarungen nicht für sich allein gelten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen" sollen und somit kraft ihrer rechtlichen und nicht nur wirtschaftlichen Verbindung Teile eines Gesamtgeschäfts bilden (vgl BGH, Urteil vom 30.04.1976, BB 1976, 1152 [1152]; BGH, Urteil vom 20. Mai 1966, MDR 1966, 749; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1969, DB 1970, 1591; BGH, Urteil vom 31. Mai 1974 WM 1974, 720).
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 136/81

    Grundstückskauf - Sicherungsabrede - Formerfordernis - Notarielle Beurkundung

    Für diese Feststellung kommt es zwar grundsätzlich auf den Willen beider Vertragsteile an; es genügt jedoch, wenn nur die Klägerin den Willen hatte, die Sicherungsabrede in diesem Sinn mit ihrem Vertragsangebot zu verbinden, dem Beklagten dieser Wille erkennbar war und er dies billigte oder wenigstens hinnahm (vgl. Senatsurteile vom 19. März 1971, V ZR 143/69, DNotZ 1971, 410, 411; vom 31. Mai 1974, V ZR 111/72, DNotZ 1975, 87, 89; BGB-RGRK a.a.O. Rdn. 67, 68 und 70; MünchKomm/Kanzleiter, BGB § 313 Rdn. 46).
  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 143/74

    Zwangsvollstreckung über ein Grundstück - Rückzahlung der Anzahlung für ein

    Es kommt entscheidend darauf an, ob nach den Vorstellungen der Vertragschließenden die Vereinbarungen nicht für sich allein gelten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen", somit kraft ihrer rechtlichen und nicht nur wirtschaftlichen Verbindung Teile eines Gesamtgeschäfts bilden sollten (vgl. zur Frage der Einheitlichkeit an sich selbständiger Vereinbarungen Urteil des BGH vom 20. Mai 1966 - V ZR 214/64 - MDR 1966, 749; BGHZ 50, 8 ff, 13; BGH Urteile vom 3. Dezember 1969 - IV ZR 1165/68 - Betrieb 1970, 1591; vom 15. Januar 1971 - V ZR 92/68 - S. 8/9; vom 31. Mai 1974 - V ZR 111/72 - WM 1974, 720).
  • BGH, 09.05.1979 - III ZR 54/78

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Zug-um-Zug-Urteils

    Dabei handelt es sich aber nur um einen widerlegbaren tatsächlichen Anhaltspunkt, dem für sich allein genommen kein entscheidendes, ausschlaggebendes Gewicht zukommt (BGH Urteil vom 31. Mai 1974 - V ZR 111/72 = WM 1974, 720/721, BGB-RGRK a.a.O. Rdn. 68).

    Gegen eine rechtliche Abhängigkeit dergestalt, daß die Bestimmungen miteinander "stehen und fallen" sollten (Senatsurteil WM 1978, 846 a.a.O.; BGH WM 1974, 720 a.a.O.), spricht auch, daß die durch die Veräußerungsklausel begünstigte Bundesrepublik nicht von dieser Bestimmung Gebrauch machen will, wie das Berufungsgericht festgestellt hat.

  • BGH, 13.04.1978 - III ZR 89/76

    Wirksamkeit eines Jagdpachtvertrages - Formanforderungen an den Abschluss eines

    Eine solche Einheit des gesamten Geschäfts ist bei einem entsprechenden "Einheitlichkeitswillen" der Vertragspartner (oder bei dem vom anderen Vertragspartner hingenommenen Willen nur eines Partners) zu bejahen (vgl. BGH LM BGB § 139 Nr. 46 = MDR 1971, 468; BGH WM 1971, 618, 619; 1974, 720; BGB-RGRK a.a.O. § 125 Rdn. 20).

    Der Formzwang für den einen Vertrag ergreift auch dann den anderen als Bestandteil eines einheitlichen Rechtsgeschäfts, wenn beide Verträge in einem wechselseitigen Bedingungsverhältnis stehen (RG JW 1934, 3265 Nr. 1), so daß sie nach dem Willen der Parteien miteinander "stehen oder fallen" sollen (BGH WM 1974, 720, 722; 1971, 618, 619).

  • BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75

    Betrachtung eines Kaufvertrages und einer notariell beurkundeten Übernahme einer

    Für die Formvorschrift des § 313 BGB gilt, daß sie sich auf Nebengeschäfte mit erstreckt, die nach dem Willen der Parteien mit dem Grundstückskauf so verbunden sind, daß beide zusammen bestehen sollen (BGH, Urt. v. 31.5.74 - V ZR 111/72, WM 1974, 720; v. 19.3.71 - V ZR 143/69, LM BGB § 139 Nr. 46 = WM 1971, 618).
  • BGH, 25.05.1983 - VIII ZR 51/82

    Vereinbarung einer salvatorischen Klausel - Genehmigungsfähigkeit einer

    Sie gilt für einen wie hier aus mehreren Rechtsgeschäften zusammengesetzten Vertrag dann, wenn die Vertragschließenden die mehreren rechtsgeschäftlichen Akte in der Weise zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft verbunden haben, daß sie miteinander stehen und fallen sollen (BGHZ 50, 8, 13; BGH, Urteil vom 31. Mai 1974 - V ZR 111/72 = WM 1974, 720, 722; Krüger-Nieland/Zöller in BGB RGRK, 12. Aufl. § 139 Rdn. 29 m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 129/74

    Auflösung eines Baubetreuungsvertrags - Rechtliche Selbständigkeit des

  • OLG Zweibrücken, 01.03.1982 - 3 W 12/82

    Formbedürftigkeit einer Auflassungsvollmacht

  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 140/74

    Vorliegen einer rechtlichen Einheit zweier Verträge kraft Parteiwillens -

  • BayObLG, 01.03.1982 - BReg. 3 Z 1/82

    Zur Kostenbewertung von Bauherrenmodellen

  • BGH, 07.12.1984 - V ZR 159/83

    Unwirksamkeit eines notariellen Grundstückskaufvertrages wegen unrichtiger

  • BayObLG, 01.03.1982 - BReg. 3 Z 9/80

    Zur Kostenbewertung von Bauherrenmodellen

  • BGH, 29.02.1980 - V ZR 178/77

    Haftung für die durch die Beurkundung oder Durchführung des Vertrages

  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 130/74

    Auflösung eines Baubetreuungsvertrags - Rechtliche Selbständigkeit des

  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 144/74

    Auflösung eines Baubetreuungsvertrags - Rechtliche Selbständigkeit des

  • BGH, 20.01.1983 - V BLw 11/82

    Wirksamkeit einer pachtrechtlichen Absprache ohne notarielle Beurkundung -

  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 142/74

    Auflösung eines Baubetreuungsvertrags - Rechtliche Selbständigkeit des

  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 141/74

    Auflösung eines Baubetreuungsvertrags - Rechtliche Selbständigkeit des

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